Das Hauptinteresse zu diesem Thema liegt erfahrungsgemäß im
Produktbereich der Hersteller Microsoft, Citrix, SAP, Oracle und
Adobe. Angebot und Nachfrage zu gebrauchter Software betreffen zu
über 85% Microsoft Produkte. Deshalb beziehen wir uns hier
hauptsächlich auf Produkte dieses Herstellers
Gebrauchte Lizenzen können rechtliche Risiken mit sich bringen. Dies
soll aber hier nicht unser Thema sein. Ein Kauf oder Verkauf solcher
Software muss vorher geprüft werden. Wir unterstützen Sie dabei.
In jedem Unternehmen
sammeln sich im Laufe der Jahre Lizenzen an, die nicht mehr genutzt
werden. Diese über-schüssigen Lizenzen entstehen u.a. durch
Migrationen auf neuere Versionen, Standardisierung, Produkt-
Herstellerwechsel (z.B. MS Exchange / Lotus Notes), Fusionen und
Arbeitsplatz-abbau etc. Bisher wird solche freie Software,
insbesondere wenn diese schon recht alt ist, meist nicht mehr als
„werthaltig“ angesehen.
Wer braucht schon ein NT 4.0, OS2, Office 97, Windows 2000, etc?
Was mache ich mit meinen nicht mehr benötigten Lizenzen wenn z.B.
der Mutterkonzern ein EA abgeschlossen hat und alle verbundenen
Unternehmen standardisiert über dieses lizenziert werden? (i.d.R.
werden in solchen Situationen bisher genutzte Microsoft Lizenzen,
auch aktuellste Versionen, frei)
Die Antwort ist einfach: Verkaufen Sie Ihre ungenutzte Soft-ware an
einen Händler für gebrauchte Lizenzen. Microsoft Produkte sind in
fast jeder Version noch etwas Wert, bieten Sie aber in jedem Fall
alles an, was Sie nicht mehr einsetzen und holen Sie sich
Kaufangebote ein.
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Die höchsten Einsparungen erzielt man, wenn gleichzeitig die nicht
mehr benötigten Lizenzen veräußert werden und die gesuchte Software,
neu und gebraucht, gekauft wird.
Man muss wissen, dass Händler für gebrauchte Lizenzen i.d.R. nicht
mit starren Preislisten arbeiten und auch die Fachhandelspartner der
Hersteller einen Spielraum für Neulizenzen haben.
Im Gebrauchtmarkt regeln natürlich Angebot und Nachfrage den Preis,
andererseits werden Lizenzen zu unterschiedlichen Konditionen
eingekauft, wodurch auch die Verkaufspreise variieren. Verhandeln
lohnt sich also immer.
Je enger Sie uns in Ihre Projektplanung einbinden, umso größer sind
Ihre Möglichkeiten und Einsparungen.
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Wer im Internet nach „gebrauchter Software“ sucht wird fündig und
von der Anzahl der Treffer schlichtweg überrollt. Neben unzähligen
Pressemeldungen, Meinungen diverser „Experten“ und Kommentaren zu
rechtlichen Aspekten von Juristen und Herstellern, finden sich auch
zahllose Händler für gebrauchte Software. Doch welcher Händler passt
zu Ihnen? Was erwarten Sie von einem Händler und was können Sie
erwarten? Wie unterscheiden sich die Händler voneinander?
Wer neu in das Thema einsteigt, muss mühsam selbst Antworten auf
diese Fragen finden. Nachfolgend schauen wir uns die wichtigsten
Händler-Modelle etwas näher an.
Es gibt zunächst 3 Hauptgruppen von Händlern für gebrauchte
Microsoft Software die sich durch die angebotenen Lizenzarten
unterscheiden:
1. ausschließlich Handel mit gebrauchten Einzellizenzen (OEM,
Systembuilder und Box-Produkte)
2. Handel mit gebrauchten Einzellizenzen und teils Volumenlizenzen
(nur Openverträge)
3. Handel mit gebrauchten Einzellizenzen und Volumenlizenzen (Open-
und Select-Verträgen, Enterprise Agreements)
Innerhalb der Händlergruppe, die sich auch mit dem Handel von
Volumenlizenzen beschäftigen, gibt es verschiedene Geschäftsmodelle
und Vorgehensweisen. Neben den herstellergebundenen gibt es
herstellerunabhängige Händler. Wobei anzumerken ist, dass es
inzwischen Händler gibt, die den Microsoft Partnerstatus wieder
aufgegeben haben um eben herstellerunabhängig beraten zu können!
Eine Herstellerpartnerschaft bringt schließlich nicht nur Rechte
sondern auch Pflichten mit sich.
Bei den herstellerunabhängigen Händlern gibt es wiederum
verschiedene Geschäftsmodelle.
Es gibt Händler, die auf Transparenz setzen und alle relevanten
Daten offenlegen. Dazu gehören Nachweise über die Herkunft der
Lizenzen inkl. Vertrags- und ggf. Lizenznummern und Informationen
zum neuen Inhaber (Übertragungsempfänger).
Andere Händler arbeiten ausschließlich mit Openverträgen und lassen
diese offiziell vom Hersteller umschreiben. Hier ist das Angebot
natürlich eingeschränkt und für eine rechtlich saubere Übertragung
von Volumenlizenzen muss nicht unbedingt eine Umschreibung erfolgen.
Die Übertragung ist vielmehr ein juristischer Akt, wobei es sich bei
der Umschreibung um eine Formalie handelt.
Wieder andere Händler setzen auf Intransparenz und schließen den
Hersteller aus dem Übertragungsprozess vollständig aus. Auch wird
kein Nachweis über die Herkunft der Lizenzen erbracht. Allerdings
bieten solche Händler in der Regel Preise, die noch einmal mehr als
50% unter denen anderer Gebrauchtsoftware Händler liegen und sind
nahezu immer in allen angefragten Stückzahlen und Versionen (auch
aktuellste) lieferfähig.
- Notar Testat
Von manchen Händlern erhält der Käufer zur vermeintlichen
rechtlichen Sicherheit ein notarielles Testat. Notare können jedoch
nicht die rechtmäßige Übertragung von Volumenlizenzen bestätigen,
sondern attestieren lediglich die Vorlage bestimmter Unterlagen.
(Woher soll ein Notar auch Kenntnisse zu rechtmäßigen Übertragung
von Volumenlizenzen haben?) Sofern ein solches Testat also keine
exakten Angaben zur Herkunft der Lizenzen (Vertragsnummern,
Lizenznummern, Versionsstand, ehemaliger Lizenznehmer,
ursprüngliches Land, in dem die Lizenzen erstmals eiungesetzt
wurden, usw.) beinhaltet, ist der Käufer nicht selbständig in der
Lage die sog. Rechtekette nachzuweisen. Eine notarielle Beglaubigung
ist im regulären Geschäftsverkehr nicht üblich. Sie erhalten ja auch
keine Notars-Urkunde, wenn Sie neue Lizenzen kaufen.
- Freistellungserklärung
Auf Ihren Wunsch hin sollte jeder Händler grundsätzlich bereit sein,
Sie schriftlich von eventuellen Schadensersatzansprüch-en der
Hersteller im Bezug auf die gekauften Gebrauchtlizenzen
freizustellen und eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
Es sollte Ihnen aber bewusst sein, was eine solche
Freistellungserklärung bedeutet und welchen Wert diese tatsächlich
besitzt. Von strafrechtlichen Konsequenzen kann Sie ohnehin niemand
befreien, wenn Sie denn z.B. Raubkopien einsetzen.
Die Freistellungserklärung nutzt auch nur dann, wenn der Verkäufer
zum Zeitpunkt eines Streits noch „existiert“.
Auch sollten Sie unbedingt die Erklärung von einem Anwalt prüfen
lassen, damit Sie nicht durch eine unglückliche Formulierung eine
gegenseitige Freistellung vereinbaren und im Streitfall nichts gegen
den Händler unternehmen können.
- Auswahlkriterien
Grundvoraussetzung für einen Gebrauchtsoftware Händler sollte eine
fundierte Kenntnis bei den Mitarbeitern zu Lizenzierung,
Lizenzbestimmungen und Einsatzrechte der Lizenzen sein.
Natürlich kann man nicht erwarten, dass jemand wirklich 100% der
Lizenzbestimmungen von auch nur einem Hersteller wie Microsoft
auswendig kennt und jederzeit abrufen kann, aber solide
Grundkenntnisse der Hauptprodukte sind ein MUSS und offene Fragen
müssen spätestens nach einer Recherche beantwortet werden können.
Schlusswort
Sie merken, gebrauchte Lizenz ist nicht gleich gebrauchte Lizenz und
Gebrauchtsoftwarehandel hat viele Gesichter. Streben Sie ein
partnerschaftliches Verhältnis mit Ihrem Händler an und binden Sie
diesen möglichst weit und rechtzeitig in Ihre Projektplanung mit
ein. Mit einer solchen Partnerschaft können Sie Software Remarketing
optimal und sicher nutzen und erhalten völlig neue Optionen bei der
Umsetzung Ihrer IT-Projekte.
Wir beraten Sie gerne umfassend zu diesem spannenden Thema.
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Der Spagat zwischen rechtlich sauberer Lizenzierung und gebrauchter Software ist machbar.
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Dies trifft insbesondere auf die Themen Lizenzierung, Umgang mit
Händlern und Herstellern, sowie den Gebrauchtmarkt für Software und
Lizenzen zu.